Das Grundstück besteht aus zwei großzügigen - hintereinander liegenden Flurstücken mit insgesamt ca. 8.586,00 m² Größe.
Der an die Straße angrenzende Bereich des vorderen Grundstücks ist mit ca. 400 m² als Bauland kategorisiert. Der hintere Teil dieses Grundstücks kann als Garten genutzt werden. Auf diesem Flurstück ist im Grundbuch ein Wegerecht für die Nachbareigentümer eingetragen.
Die Baufläche bietet sich für die Realisierung eines Ein- bzw. Zweifamilienhauses an. Eine Bauvoranfrage liegt bisher noch nicht vor.
Das hintere Flurstück grenzt direkt an die bebaubare Fläche. Auf diesem Grundstück befindet sich ein Teich sowie Baumbestand.
Das Grundstück ist bis zur Grundstücksgrenze erschlossen.