Die Grundstücksfläche, die aus zwei nebeneinanderliegenden Flurstücken besteht, ist bebaut mit einer Halle, einer alten Garage, und einer überdachten Lagerflächen.
Das Grundstück hat keine eigene Einfahrt, verfügt jedoch über ein Wegerecht, welches die Erreichbarkeit des Grundstücks sichert.
Die Bebauungen befinden sich in einem sanierungsbedürftigen, teilweise abrissreifem Zustand.